Donnerstag, 14. November 2024

BMDV zieht positive Förderbilanz

Anlässlich der heute stattfindenden „BMDV-Fachkonferenz klimafreundliche Busse“ zieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Bilanz des Förderprogramms „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“.

 

Seit 2021 unterstützt das BMDV den Markthochlauf emissionsfreier Busse durch die Förderung von Fahrzeug- und Infrastrukturbeschaffung sowie Machbarkeitsstudien – technologieoffen und anwendungsneutral.

Bundesminister Volker Wissing: „Mit unserer Förderung bringen wir rund 3.500 klimafreundliche Busse auf die Straßen. Das reduziert nicht nur Treibhausgase in den Städten und Kommunen, sondern stärkt auch die Industrie. Unser Ziel: ein schneller Markt für E-Busse – und damit ein wachsendes Angebot und sinkende Preise für all die Verkehrsbetriebe, die in den kommenden Jahren umsteigen.“

Aktuell werden durch die Förderung deutschlandweit etwa 250 kommunale und private Verkehrsunternehmen unterstützt. In den kommenden Jahren werden diese insgesamt rund 3.500 Elektrobusse mit Batterie und Brennstoffzelle auf die Straße bringen. 500 Busse (nahezu 15 Prozent) sind bereits bei den Verkehrsunternehmen im Einsatz, 2.500 Fahrzeuge verbindlich bei Herstellern bestellt.

Das Förderprogramm wechselt damit von der Phase der Förderung in jene der Umsetzung. Seit 2024 ist der Hochlauf der Busse sichtlich erkennbar. Der Bestand an E-Bussen wird sich dadurch bis 2028 mehr als verdoppeln. Die Fahrzeuge tragen aktiv zum Klimaschutz im Verkehr bei und können über ihre Lebensdauer rund 2,6 Millionen Tonnen CO2 einsparen[1]. Für die Umsetzung des Programms sind aktuell etwa 1,2 Mrd. Euro vorgesehen. Alle laufenden Projekte werden wie geplant fortgeführt. Der Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Mehrkosten, die den Verkehrsbetrieben gegenüber konventionellen Fahrzeugen entstehen.

 

Bundesförderung ist Bestandteil des Klimaschutzplans 2050

Das Förderprogramm „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Aufbauinstrument Next Generation EU bereitgestellt.

 

Weitere Informationen

  • Förderung 
  • [1] Analyse anhand der Angaben der Zuwendungsempfänger innerhalb der Antragstellung

 

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum