Donnerstag, 11. Mai 2023

Dritter Förderaufruf des BMDV für ÖPNV-Modellprojekte veröffentlicht

Nach der erfolgreichen Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 können sich interessierte Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen seit heute wieder um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben.

Wissing: Den ÖPNV weiter stärken

Nach der erfolgreichen Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 können sich interessierte Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen seit heute wieder um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Dafür stellt das BMDV weitere 140 Millionen Euro bis 2026 bereit.

Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Mit dem Deutschlandticket werden Busse und Bahn noch einmal deutlich attraktiver: Der ÖPNV wird digitaler, einfacher und kundenfreundlicher. Die ersten Verkaufszahlen zeigen: Das kommt bei den Menschen gut an. Nach dem bundesweiten Tarif wollen wir den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter stärken – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Genau hier setzt der neue Förderaufruf an: Wir fördern innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen, damit sie den Weg in die Praxis finden.

Gefördert werden u.a.:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
  • Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts und Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und
  • weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation), die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.

Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte: Förderlinie I „Ländliche Regionen“ adressiert Projekte, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden. Dadurch wird den besonderen Herausforderungen für den ÖPNV im ländlichen Raum Rechnung getragen. Förderlinie II „Stadtregionen“ umfasst die Förderung des ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten Raum.

Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. Der Zugang zum eService-Portal sowie nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Webseite des BALM zu finden: www.balm.bund.de/Förderprogramme-ÖPNV

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr



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